Tierimport

Import von Hunde- und Katzenwelpen nach Deutschland


In der EU gelten ab den 29.12.2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwutschutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zur Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potentiell tollwutinfizierten Tieren hatte.

Daher gilt jetzt auch für das private Verbringen von Welpen nach Deutschland und für das Reisen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen (nach der 15. Lebenswoche) nach Deutschland transportiert werden.

Ab sofort müssen alle Welpen (Hunde, Katzen, Frettchen) zur Einreise die gültige Tollwutimpfung nachweisen.
Dies bedeutet Welpen unter 15 Wochen (Mindestimpfalter 12 Wochen plus 21 Tage bis Einreise) dürfen nicht einreisen!

Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten

Hunde, Katzen und Frettchen müssen durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde, gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und einen ordnungsgemäß ausgefüllten und ausgestellten Ausweis („neuer EU-Heimtierausweis“, s.u.) mitführen.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können unter www.petsontour.de abgerufen werden.

Seit 2015 ist in dem EU-Ausweis die Seite, welche der Beschreibung des Tieres dient, mit einer Folie zu laminieren, so dass später keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Insbesondere für die Einträge zur Transponderkennzeichnung, die für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises nach wie vor zwingend vorgeschrieben ist, sollen so spätere Änderungen ausgeschlossen werden. Außerdem ist auf einer neu eingefügten Seite der ausstellende Tierarzt einzutragen. Wichtig dabei für alle Inhaber eines alten Impfpasses: Auch die bereits ausgestellten EU-Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht ersetzt werden. Nur bei Neuausstellungen ist das neue Dokument zu verwenden. Gleichermaßen für alte und neue EU-Heimtierausweise gilt: Einträge zur Tollwutimpfung müssen ebenfalls mit kleinen Laminierfolien überklebt werden. So soll ausgeschlossen werden, dass Einträge zur für den Grenzübertritt nötigen Impfung, wie zum Beispiel Impfdatum und Gültigkeitsdauer, nachträglich verändert werden können. Außerdem müssen Einträge zur Tollwutimpfung künftig unbedingt mit der vierstelligen Jahreszahl erfolgen.