Der Doktor und das liebe Geld…

Der Doktor und das liebe Geld…


Tierarzt zu sein ist eine Berufung, aber auch ein Beruf.
Wie jeder andere möchte auch ein Tierarzt von seiner Arbeit leben können… und stellt diese in Rechnung.
Immer mal wieder treten Fragen auf, wieso, weshalb und warum eine Behandlung so und so viel kostet und warum Kollege XY günstiger oder teurer ist.

Brieftauben Tierarztpraxis Raguhn
Heute möchte ich versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen…


In Deutschland praktizierende Tierärzte sind an die sogenannte GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) gebunden.
Sie gibt genau vor, welcher Nettopreis für eine bestimmte Operation oder Behandlung zu berechnen ist, dabei obliegt es dem jeweiligen behandelnden Tierarzt zu entscheiden, ob er diese Preisgrundlage im ein-, zwei- oder sogar dreifachen Satz in Rechnung stellt.
Dazu kommen die Kosten für angewandte Medikamente und Verbrauchsmaterialien.
Die ursprüngliche Fassung der GOT stammt aus dem Jahre 1940, seitdem ist sie mehrfach überarbeitet worden, die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2008 – faktisch haben wir Tierärzte also seit nunmehr acht Jahren keine Gehaltserhöhung erhalten. (Versuchen Sie das mal in anderen Branchen durchzusetzen! Ich bin sicher, die Industrie wäre begeistert, wenn sie jahrelang das Gehaltsniveau nicht anpassen müsste!)
Die Empfehlung des Verbands praktizierender Tierärzte zum kostendeckenden Arbeiten liegt bei der generellen Berechnung des 1,5-fachen GOT-Satzes… allerdings ist auch diese Empfehlung in den letzten Jahren nicht an gestiegene Miet-, Strom- und Gaspreise angepasst worden.
Auch bei der Abgabe von Medikamenten sind wir Tierärzte an eine Verordnung gebunden, die AMPreisV (Arzneimittelpreisverordnung).
Hier wird genau festgelegt, was ein Arzneimittel, welches zu einem bestimmten Preis eingekauft wurde, kosten muss. Ein Beispiel: kostet ein Medikament im Einkauf 30,00 € netto, so liegt der vorgeschriebene Verkaufspreis bei 40,78 € netto. Bleiben 10,78 € beim Tierarzt.. .davon muss allerdings noch der Versand für das Medikament abgezogen werden… bleiben rund 30% Gewinnspanne. Zum Vergleich: der Einzelhandel erzielt beispielsweise mit Kleidung eine Gewinnspanne zwischen 100 und 120%.
Nach der Verordnung zur Führung einer tierärztlichen Hausapotheke zahlt ein Tierarzt bei Medikamenten, die er direkt in der Praxis anwendet in der Regel sogar noch drauf. Ein einmal angebrochenes Medikament zur Injektion muss nämlich innerhalb von 28 Tagen aufgebraucht oder weggeworfen werden.

Warum ich Ihnen nun zugemutet habe, diesen unendlich langen Text zu lesen?
Weil ich für ein wenig mehr Verständnis für meinen Berufsstand werben möchte.
Im europäischen Vergleich ist das Preisniveau deutscher Tierärzte eher niedrig.
In Österreich etwa liegt der Abrechnung der dort arbeitenden Kollegen ein Stundensatz zugrunde.
Das heißt ein österreichischer Tierarzt berechnet für eine Minute Zeitaufwand pro Behandlung 1,72 € netto, plus die jeweils durchgeführten Behandlungen wie Injektionen, Impfungen, Untersuchungen.. .ein deutscher Tierarzt hingegen berechnet „nur“ die Behandlungen… egal wie lange sie gedauert haben.

Und falls Sie sich nun Fragen, in welchem Satz wir abrechnen:
Wir berechnen unsere erbrachten Leistungen in der Regel im einfachen Satz der GOT und
bieten Ihnen dafür auch noch etwas, was viele andere Kollegen leider nicht bieten können… Zeit für Sie und Ihr Tier!
Denn wer zu Niedrigpreisen arbeitet, muss über die Masse der Patienten einen finanziellen Ausgleich schaffen.
Uns ist es wichtiger, gründlich und beratungsintensiv zu arbeiten, weshalb wir für jeden unserer Patienten mindestens 20 Minuten Zeit einplanen… und glauben Sie mir, das ist es wert!


Haben Sie Wünsche oder Anregungen, kontaktieren Sie uns doch über
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